Entstehungsgeschichte des Frauenhauses
1977: Vereinsgründung und Konzeption
Als Mitte der siebziger Jahre die Diskussion über Gewalt gegen Frauen – damals noch ein Tabuthema – beginnt und die ersten Frauenhäuser entstehen, schließen wir uns im März 1977 zu einer Initiative für ein selbstverwaltetes Frauenhaus in Nürnberg zusammen. Durch Infostände und Veranstaltungen machen wir auf das Problem aufmerksam und sammeln Unterschriften für ein Nürnberger Frauenhaus. Wir erarbeiten eine Konzeption und nehmen erste Kontakte zu StadträtInnen und dem Sozialreferat auf.
Am 14.12.1977 wird der Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. gegründet.
1978: Erfolgreiche Verhandlungen um Gebäude, Trägerschaft und Finanzierung – die Beratungsarbeit beginnt
Relativ bald finden wir ein geeignetes Gebäude in städtischem Besitz und werden als Mieterinnen akzeptiert.
Wir beginnen in einem Stadtteilladen mit der Beratungsarbeit, geben ein Merkblatt für misshandelte Frauen und eine Broschüre für die interessierte Öffentlichkeit heraus und nehmen Kontakt zu anderen sozialen Institutionen auf.
Im Herbst überträgt uns der Stadtrat die Trägerschaft und stellt erste finanzielle Mittel zur Verfügung.
1979/1980: Renovierung des Hauses und Eröffnung
Wir beginnen in Eigenregie mit der Renovierung des Hauses und im Dezember 1979 können die ersten Frauen und Kinder einziehen. Zwei Wohnetagen stehen zunächst zur Verfügung, die bald hoffnungslos überfüllt sind. Ein Jahr später kann das ganze Haus mit 3 Wohnetagen, Spielzimmern und Beratungsräumen genutzt werden.
1987: Räumliche Erweiterung
Im Souterrain werden zusätzliche Räume ausgebaut. Für die Kinder stehen so weitere Spielräume zur Verfügung.
1992: Erweiterung des Beratungsangebots
Durch die Genehmigung einer weiteren Planstelle können nun externe Ratsuchende und ehemalige Bewohnerinnen intensiver beraten und unterstützt werden.
2003: Eröffnung der externen Beratungsstelle
Am 01.09.2003 startet das Modellprojekt: Wege aus der häuslichen Gewalt Beratung zur Flankierung des Gewaltschutzgesetzes. Es wird vom Bayerischen Staatsministerium für Soziales bezuschusst und ist bis 31.12.2004 befristet.
Für das Projekt mieten wir Beratungsräume außerhalb des Frauenhauses an und eröffnen die Beratungsstelle des Frauenhauses.
Seit 2005 führen wir die Beratungsstelle mit finanzieller Unterstützung der Stadt Nürnberg weiter. Mit Inkrafttreten des Stalking-Paragraphen (§ 238 StGB) erweitern wir die Zielgruppe und bieten nun „Beratung bei häuslicher Gewalt und Stalking“ an.
2007: Kooperationsprojekt Nürnberger Weg
Wir schließen uns mit weiteren Beratungsstellen und der Polizei zu einem Kooperationsprojekt zusammen, das uns die pro-aktive Kontaktaufnahme zu Opfern häuslicher Gewalt ermöglicht.
2015: Interventionsstelle
Das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration beginnt in ganz Bayern Interventionsstellen für die pro-aktive Beratung gewaltbetroffener Frauen zu fördern. Wir übernehmen die Trägerschaft für die Interventionsstelle Nürnberg und gehen eine Verwaltungseinheit mit den Interventionsstellen Erlangen und Fürth ein.
2017: Psychosoziale Prozessbegleitung
Unsere Mitarbeiterin der externen Beratungsstelle bildet sich weiter zur Psychosozialen Prozessbegleiterin. Für Betroffene von besonders schweren Straftaten ist ein Strafverfahren eine große zusätzliche Belastung. Die psychosoziale Prozessbegleitung bietet Unterstützung in den verschiedenen Phasen des Verfahrens. Sie begleitet zum Beispiel zu Vernehmungen bei der Polizei oder vor Gericht und steht den Betroffenen während des gesamten Verfahrens zur Seite.
2020: Second Stage: Der zweite Schritt in ein Leben ohne Gewalt
Als Konsequenz der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt fördert der Freistaat Bayern seit 2020 Second Stage Projekte. Diese bieten Frauenhausbewohnerinnen Unterstützung bei der Wohnungssuche und in der schwierigen Übergangsphase nach dem Frauenhaus. Die Rückkehr in gewaltvolle Beziehungen aufgrund von Wohnungslosigkeit und Überforderung soll damit vermieden werden. Auch wir erstellen ein Konzept und erweitern uns personell wie räumlich. So haben wir nun drei Standorte.
2021: Der 21. Platz
Wir decken eine weitere Bedarfslücke in unserem Schutz-Angebot: Durch die Anmietung einer externen Wohnung können nun auch Frauen mit älteren Söhnen (15 Jahre und älter) aufgenommen werden. Damit haben wir nun 21 statt bislang 20 Plätze für Frauen.