Psychosoziale Prozessbegleitung

Zeug*innen, die Opfer von bestimmten Gewalttaten geworden sind, können im Strafverfahren eine Psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Diese kann bei Gericht beantragt werden und ist kostenfrei.

Psychosoziale Prozessbegleitung kommt sowohl für Minderjährige, als auch für Volljährige Opfer in Betracht, eine Übersicht der gesetzliche vorgesehenen Straftatbestände finden Sie hier.

Psychosoziale Prozessbegleitung bedeutet die professionelle Zeug*innenbetreuung während des gesamten Strafver-fahrens. Belastungen im Strafverfahren können durch eine Psychosoziale Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter reduziert werden.

Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter sind speziell ausgebildet. Sie bieten qualifizierte Betreuung, Information und Unterstützung im Strafverfahren. Auf Wunsch begleiten sie zu polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Vernehmungen. Sie erklären die Abläufe des Strafverfahrens. Sie stehen Zeug*innen als Ansprechperson im gesamten Strafverfahren zur Seite.

Wenn Sie Interesse an einer Psychosozialen Prozessbegleitung haben, melden Sie sich bei unserer Beratungsstelle, wir klären dann mit Ihnen gemeinsam , ob eine Psychosoziale Prozessbegleitung möglich ist.